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Nachteilsausgleichgesetz – Soziale Gerechtigkeit und Vorteile für alle Menschen in Deutschland – Pressemeldung des MMB e.V.

Ein Leistungsgesetz für soziale Gerechtigkeit

Berlin, 21.08.24 – Der Verein Mobil mit Behinderung e.V. (MMB), unter der Leitung von Heinrich Buschmann, hat heute in Kooperation mit weiteren Verbänden, wie ABiD, BSK, DGM, Das Zahnrad, Deutscher Gehörlosenbund, ForseA, HSP, IDM-Stiftung, Samuel Koch und Freunde, Sozialhelden und Sozialdenker und anderen, eine grundlegende Reform des sozialen Sicherungssystems gefordert.

Im Zentrum dieser Forderung steht die Einführung eines Nachteilsausgleichsgesetzes, das sicherstellen soll, dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Ein Leistungsgesetz für alle

Das vorgeschlagene Nachteilsausgleichsgesetz zielt darauf ab, nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit für alle Mitbürger zu fördern. Durch den Abbau von Barrieren – ob physisch, digital oder sozial – profitieren alle, mit und ohne Einschränkungen, auch Eltern mit Kinderwagen bis hin zu älteren Menschen.

Kernpunkte des Nachteilsausgleichsgesetzes

  • Leistungsgesetz: Ein Gesetz, das sicherstellt, dass Menschen mit behinderungsbedingten Nachteilen nicht gegenüber Nichtbehinderten benachteiligt werden. Barrierefreiheit: Das Gesetz fordert einen umfassenden Ausbau barrierefreier Infrastrukturen, was die Teilhabe und Unabhängigkeit aller Menschen stärkt.
  • Zentrale Unterstützung: Eine zentralisierte, transparente und steuerfinanzierte Struktur ersetzt das aktuelle, fragmentierte System und sorgt für effiziente Hilfe in Notlagen.
  • Existenzsicherung: Einkommens- und Vermögensanrechnung sollen entfallen, um wirtschaftliche Sicherheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

    Rechtliche Verankerung und gesellschaftlicher Nutzen

Das Nachteilsausgleichsgesetz baut auf der UN-Behindertenrechtskonvention und den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes auf. Es zielt darauf ab, Chancengleichheit zu gewährleisten und Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen zu verhindern.

Heinrich Buschmann betont: „Dieses Gesetz ist ein Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand aufgrund einer Behinderung oder anderer Einschränkungen in Armut gerät.“

Unterstützen Sie die Petition!

Parallel dazu läuft die Petition „Für ein Nachteilsausgleichsgesetz – Soziale Gerechtigkeit und Vorteile für alle Menschen“. Unterstützen Sie diese Initiative unter: https://www.change.org/p/f%C3%BCr-ein-nachteilsausgleichsgesetz-soziale-gerechtigkeit-und-vorteile-f%C3%BCr-alle-menschen  um das Anliegen zu stärken und die Politik zum Handeln zu bewegen.

Um zu verdeutlichen, warum ein solches Gesetz so dringend notwendig ist, hat Heinrich Buschmann ein ausführliches Papier verfasst, in dem er die Vorteile des Nachteilsausgleichsgesetzes anschaulich darlegt und diese wegweisende Idee an konkreten Beispielen erläutert.

Sie finden dieses Dokument auf der Webseite des MMB: Heinrich Buschmanns Erläuterung zum Nachteilsausgleichsgesetz

https://www.mobil-mit-behinderung.de/aktuelles/news/heinrich-buschmann-zum-nachteilsausgleichsgesetz/

Wir laden Sie ein, dieses Papier zu lesen und darüber zu berichten, um so das Verständnis und die Unterstützung für unsere Forderung weiter zu stärken.

Behindert zu sein ist kein gewollter Akt – es ist Schicksal, das den „Einzelnen“ sehr hart trifft, aber durch das Verständnis und die Unterstützung der Gesellschaft gemildert werden kann. Wenn, ja – wenn sich jeder in der Gesellschaft dessen bewusst wäre, dass er morgen dieser „Einzelne“ sein kann. Gemeinsam – Mitten in der Gesellschaft – und nicht „Einzeln“ – isoliert und ausgeschlossen – muss unser aller Ziel sein

Heinrich Buschmann
1. Vorsitzender
Mobil mit Behinderung e.V.

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