DRS – Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.
Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V. (DRS) hat es sich, als Fachverband des Deutschen Behinderten-Sportverbandes, zur Aufgabe gemacht, den Rollstuhlsport zu fördern und weiter zu entwickeln. Dies geschieht auf breiter Basis mit Berücksichtigung unterschiedlicher Ziele und Leistungsniveaus durch
- Sport in der Rehabilitation
- Breiten- bzw. Freizeitsport
- Wettkampfsport
- Leistungssport auf nationalem und internationalem Niveau
- Öffnung des Rollstuhlsports für Menschen ohne Behinderung
- Förderung des Inklusionsgedankens
Über 9.000 RollstuhlnutzerInnen sind in mehr als 330 Vereinen des DRS organisiert. Zum vielfältigen Angebot gehören mittlerweile 28 Sportarten, die bundesweit in Fachbereichen und Arbeitsgemeinschaften organisiert sind.
DSQ – Deutsche Stiftung Querschnittlähmung
Die DSQ – Deutsche Stiftung Querschnittlähmung hat sich als Ziel gesetzt, Querschnittlähmung und ihre Folgen überwinden zu helfen. Deshalb will die DSQ vor allem die wissenschaftliche Forschung anregen und fördern, um die Möglichkeiten der umfassenden Behandlung einer Rückenmarkschädigung weiter zu verbessern.
Weitere Ziele der Stiftung sind die Lebenssituation Querschnittgelähmter zu verbessern, vor allem in Bezug auf Behandlung und Rehabilitation, im Hinblick auf Ausbildung und Beruf und bezüglich der Integration in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens:
- Förderung der wissenschaftlichen Forschung über Querschnittlähmung; Behandlung und Rehabilitation Querschnittgelähmter.
- Prävention. Dafür werden Maßnahmen und Einzelprojekte entwickelt, die mit Informationen und Aktionen Querschnittlähmung als Folge von Unfällen reduzieren sollen.
DMGP – Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft für Paraplegiologie
Die Intention dieser gemeinnützigen Fachgesellschaft ist die Verbreitung von Kenntnissen über die umfassende Behandlung von Querschnittgelähmten. Dies erfolgt durch die regelmäßige Veranstaltung von Tagungen und Workshops, die Durchführung von und die Beteiligung an Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen und der Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse.
Ein besonders wichtiger Bereich der Arbeit ist die Kooperation mit anderen medizinischen Gesellschaften, die in den gleichen Bereichen aktiv sind. Die DMGP etabliert Leitlinien zur Behandlung von Querschnittgelähmten und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaftlich Medizinische Fachgesellschaften (AWMF), welche wissenschaftliche Gesellschaften aus allen Fachgebieten der Medizin vereint.
Unterstützer & Förderer
Einzelmitglieder und Vereinsmitgliedschaften
Die Mitgliedsdaten von natürlichen Personen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
Folgende Selbsthilfegruppen (SHG) sind im Bundesverband repräsentiert:
- Selbsthilfegruppe für Querschnittgelähmte und Angehörige in Bonn, Kontakt: bonn@fgq-beratung.de
- Querschnittstammtisch der FGQ in Greifswald, Kontakt: greifswald@fgq-beratung.de
- Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Hamburg, Kontakt: hamburg@fgq-beratung.de
- Querschnittstammtisch der FGQ in Koblenz, Kontakt: koblenz@fgq-beratung.de
Unterstützer
Wir haben Spenden, Unterstützung und Leistungen von folgenden Firmen und Organisationen erhalten:
- Ottobock SE & Co. KGaA
- Hollister, Inc.
- PubliCare GmbH
- Farco-Pharma GmbH
Förderer
Der Bundesverband erhielt bisher von folgenden Kostenträgern Fördermittel:
- „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ nach § 20h SGB V (2024: 5.000,00 Euro)
Die Mittel der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ werden durch alle ihre Mitglieder zur Verfügung gestellt. Diese sind:
-
- der AOK-Bundesverband, GbR
- der BKK Dachverband e.V.
- der IKK e.V.
- die KNAPPSCHAFT
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
- Krankenkassenindividuelle Förderung nach § 20h SGB V durch den AOK-Bundesverband (2022: 6.800,00 Euro für die Erstschulung für Peer Berater der FGQ)
Die Selbsthilfegruppe für „Querschnittgelähmte und Angehörige in Bonn“ erhielt bisher von folgenden Kostenträgern Fördermittel:
- „Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ nach § 20h SGB V (2024: 4.562,00 Euro)
Die Mittel der „Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ wird durch die Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen in Bonn zu Verfügung gestellt. Deren Mitglieder sind:
-
- AOK Rheinland/Hamburg
- die Betriebskrankenkassen
- die Ersatzkassen
- IKK classic
- Knappschaft
- SVLFG
Die Selbsthilfegruppe „Querschnittstammtisch der FGQ in Koblenz“ erhielt bisher von folgenden Kostenträgern Fördermittel:
- „Kassenübergreifende Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ nach § 20h SGB V (2024: 5.000,00 Euro) Die Mittel der „kassenübergreifenden Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ wird durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz“ zu Verfügung gestellt. Deren Mitglieder sind:
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
- BKK Landesverband Mitte
- IKK Südwest
- KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Saarbrücken
- SVLFG – Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Die Selbsthilfegruppe „Querschnittstammtisch der FGQ in Greifswald“ erhielt bisher von folgenden Kostenträgern Fördermittel:
- „Kassenartenübergreifende Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V“ (2024: 1.303,50 Euro)
Die Mittel der „kassenübergreifenden Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ wird durch die „ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern“ zu Verfügung gestellt. Deren Mitglieder sind:
- AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
- BKK-Landesverband NORDWEST
- IKK – Die Innovationskasse
- Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung MV
- KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Nord
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die Selbsthilfegruppe „Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Hamburg“ erhielt bisher von folgenden Kostenträgern Fördermittel:
- „Kassenübergreifende Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V“ (2024: 2.918,50 Euro)
Die Mittel der „kassenübergreifenden Pauschalförderung der regionalen Selbsthilfegruppen“ wird durch die „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ zu Verfügung gestellt. Deren Mitglieder sind:
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
- BKK-Landesverband NORDWEST
- IKK classic – Landesverband Niedersachsen/Hamburg
- KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Hamburg