Durch den Gesetzgeber ist
festgelegt, dass die Pflege in der eigenen Wohnung Vorrang vor einer
Heim- unterbringung hat. Doch sagt das BSHG (Bundes- sozialhilfegesetz)
auch, dass Pflege „wirtschaftlich“ sein muss.
Dazu ist die
Auswahl eines ambulanten Dienstes nicht immer einfach. Sind doch nicht
alle in der Lage hochgelähmten oder heimbeatmeten
Querschnitt- gelähmten eine angemessene und professionelle Hilfe zu
bieten. Hier tut Beratung Not. Die „ARGE Ambulante Dienste“
der FGQ steht den Betroffenen bei.
Zu Hause wohnen wollen die meisten. Selbst mit einer barrierefreie Wohnung bleibt – abhängig von
der Schwere der Behinderung – das Problem der Pflege und
Assistenz bei alltäglichen Verrichtungen.
Wer sich bewusst
fürs Heim entscheidet, weil er seine Ruhe und seine
Sicherheit haben möchte, kann sich auch an die ARGE
„Ambulante Dienste“ wenden. Doch die eigentliche
Ausrichtung der ARGE „Ambulante
Dienste“ lässt sich schon am Namen unschwer erkennen,
liegt an der Unterbringung in der eigenen
Wohnung.........................
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