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Durch den Gesetzgeber ist festgelegt, dass die Pflege in der eigenen Wohnung Vorrang vor einer Heimunterbringung hat. Doch sagt das BSHG (Bundessozialhilfegesetz) auch, dass Pflege „wirtschaftlich“ sein muss. Dazu ist die Auswahl eines ambulanten Dienstes nicht immer einfach. Sind doch nicht alle in der Lage hochgelähmten oder heimbeatmeten Querschnittgelähmten eine angemessene und professionelle Hilfe zu bieten. Hier tut Beratung Not. Die „ARGE Ambulante Dienste“ der FGQ steht den Betroffenen bei. (kst/pmd) Zu Hause wohnen wollen die meisten. Selbst mit einer barrierefreie Wohnung bleibt – abhängig von der Schwere der Behinderung – das Problem der Pflege und Assistenz bei alltäglichen Verrichtungen. Wer sich bewusst fürs Heim entscheidet, weil er seine Ruhe und seine Sicherheit haben möchte, kann sich auch an die ARGE „Ambulante Dienste“ wenden. Doch die eigentliche Ausrichtung der ARGE „Ambulante Dienste“ lässt sich schon am Namen unschwer
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